Vorsorge, wenn Herrchen oder Frauchen zuerst stirbt ...

Unabhängig vom Alter kann es - etwa aufgrund eines Unfalls - jederzeit dazu kommen, dass man sich nicht mehr um sein Haustier kümmern kann. Wichtig ist eine verbindliche Regelung vor allem, wenn Tierhalter alleine leben und kein Partner da ist, der die Versorgung des gemeinsamen Tieres übernimmt. Doch inwieweit können Sie Einfluss über den Verbleib und die Versorgung ihres Haustieres nehmen?

Rechtzeitige Suche nach einem neuen Zuhause

Zunächst sollte man Bekannte, Freunde oder Verwandte fragen, ob sie sich zukünftig um das Tier kümmern möchten. Hat sich ein Freiwilliger gefunden, ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die beide Personen unterschreiben. Hier sollte man zum Beispiel auch festlegen, dass der zukünftige Besitzer sich verpflichtet, das Tier gut zu versorgen und vor allem dauerhaft zu behalten.

Testamentarische Regelungen

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, seinen Besitz an Tiere zu vererben,  trotzdem können Sie Ihr tierisches Familienmitglied über den eigenen Tod hinaus absichern. So kann man zum Beispiel den testamentarischen Erben die Auflage machen, das Haustier zu versorgen. Dies sollte jedoch nicht ohne vorherige Absprache geschehen. Schließlich wird sich der Hund kaum bei jemandem wohlfühlen, der gegen sein Fell allergisch ist oder nicht über ausreichend Zeit verfügt, sich um das Tier zu kümmern. Wenn der zukünftige Erbe das Tier nicht versorgen kann oder möchte, besteht die Möglichkeit, im Testament festzulegen, dass der zukünftige Besitzer des Tieres eine bestimmte Summe Geld zur Versorgung des Tieres aus dem Erbe erhält. Je umfangreicher und detaillierter ein Testament ist, desto ratsamer ist es, dieses vorab  juristisch prüfen zu lassen - so vermeiden Sie Formulierungsfehler!

Tier-Vorsorgevollmacht

Mit einer sogenannten Tier-Vorsorgevollmacht kann man ebenfalls die Versorgung seines tierischen Begleiters sicherstellen. Hier schließt man zum Beispiel mit einem Tierschutzverein einen Vertrag: Der Verein wird bevollmächtigt, sich um das Tier zu kümmern, wenn es der Tierhalter nicht mehr kann. Dafür muss dieser aber das nötige Geld für Futter, Medikamente etc. bereitstellen.

Rufen Sie an - die Bestatterinnen unserer Humanbestattungsunternehmen 'Bestattungen für Dortmund' und 'Bestattungshaus Weber' beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Bestattungsvorsorge!