Benutzerordnung

Tierbestatter für Dortmund Rennweg 111

Der Tierfriedhof am Rennweg 111 bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Haustier würdevoll zu bestatten. Die private Tierbegräbnisstätte wird von der Friedhofsgärtner Dortmund eG betrieben. Wir bitten Sie, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Falls Sie einen Hund mitbringen, führen Sie ihn bitte an der Leine. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.

Die wichtigsten Informationen über Grabgrößen, Öffnungszeiten sowie Preise für Bestattungen gibt unser Aushang am Rennweg 111. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung: persönlich bei der Friedhofsgärtner Dortmund eG HAUS Am Gottesacker, Am Gottesacker 52, gegenüber dem Haupteingang des Hauptfriedhofs sowie unter Tel. (0231) 562293-22. Tierbestattungen werden durch Mitarbeiter der Friedhofsgärtner Dortmund eG oder deren Beauftragte ausgeführt. Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte führen Sie selbst aus oder geben fachgerechte gärtnerische Arbeiten wie Grabherrichtung, Bepflanzung und Pflege der Grabstätte sowie das Setzen von Gedenksteinen bei der Friedhofsgärtner Dortmund eG in Auftrag.

Um ein einheitliches Bild zu gewährleisten, wird auf der Tierbegräbnisstätte auf Grabeinfassungen, Platten und Kies sowie auf selbst gefertigte Gedenksteine und -platten verzichtet. Um diesen Ort vom benachbarten Hauptfriedhof abzugrenzen, sind auf den Grabstellen der Haustiere keine christlichen beziehungsweise religiösen Symbole erlaubt. Rollstühle und Kinderwagen sind die einzig zulässigen Fahrzeuge.

Grabstätten müssen bis vier Wochen nach der Beisetzung des Haustieres gärtnerisch gestaltet sein. Sollte dies nicht erfolgt sein, gestaltet der Betreiber die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten mit Bodendecker. Auf der Grabstätte dürfen Gehölze gepflanzt werden, die eine Höhe von bis zu 60 Zentimetern erreichen. Unsere Mustergrabstätten geben Ihnen dabei interessante Anregungen.

Sie erwerben ein drei- bzw. fünfjähriges Nutzungsrecht für eine Grabstätte. Damit verpflichten Sie sich auch zur Pflege und regelmäßigen Säuberung der Grabstätte. Für den Fall, dass dies nicht geschieht oder dass Gehölze zu hoch wachsen, weil sie nicht geschnitten werden, haben die Betreiber des Tierfriedhofs das Recht, die Grabstätte zu säubern bzw. Gehölze zu schneiden. Die Kosten hierfür werden Ihnen in Rechnung gestellt; abgeräumte Gegenstände werden nicht gelagert. Um dies zu vermeiden, bietet die Friedhofsgärtner Dortmund eG die Möglichkeit einer Grabpflege an.

Nutzungsrechte und Beisetzungskosten werden vorab bezahlt. In Absprache mit dem Betreiber können Sie das Nutzungsrecht verlängern. Teilen Sie uns Ihren Wunsch zwei Monate vor Ablauf des Vertrages mit. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes räumen Sie als Nutzungsberechtigter die Grabstätte selbst ab. Erfolgt dies nicht, räumen wir als Betreiber die Grabstätte auf Ihre Kosten ab. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes erlischt jeder Anspruch an der Grabstätte sowie den darauf befindlichen Gegenständen. Wir können nicht garantieren, dass wir Sie rechtzeitig über einen Ablauf des Nutzungsrechtes informieren können. Für Kleinstgrabstätten (z.B. Nagetiere und Vögel) gibt es die Möglichkeit eines verkürzten Nutzungsrechtes.

Es besteht kein Anspruch auf eine Tierbestattung.

Für Diebstähle und Beschädigungen durch Dritte, durch Tiere und durch höhere Gewalt haftet der Betreiber nicht.

Die Pflege des Rahmengrüns ist der Grabstätte zuzuordnen.

Bitte folgen Sie den Hinweisen unseres Personals. Bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung behalten wir uns das Recht vor, ein Betretungsverbot für die Tierbegräbnisstätte auszusprechen beziehungsweise das Nutzungsrecht aus besonderem Grund fristlos zu kündigen.

Der Betreiber behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht (3 Monate zum Jahresende) aus wichtigem Grund oder Um- bzw. Neuplanung des Geländes vor.

Die Benutzerordnung vom 01.01.2011 ist Teil des Pachtvertrages und wird durch Unterzeichnung des Pachtvertrages anerkannt.

Nach oben